Die SchülerInnen müssen im Rahmen ihrer schulischen Ausbildung einen Praxisnachweis im Ausmaß von insgesamt mindestens 150 Stunden entsprechend der Vollzeitarbeit des geltenden Kollektivvertrags erbringen.
Die Praxis kann in mehreren Tranchen erbracht werden.
Das Praktikum dient der Ergänzung und Vertiefung der in den Unterrichtsgegenständen vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten in einem Unternehmen oder einer Organisation.
Die SchülerInnen haben mit dem Praktikum „praktische Bürotätigkeit“ den Lehrberuf Bürokaufmann/Bürokauffrau abgeschlossen.