Mediation
Das Schulprogramm
Konfliktregelung durch Peer-Mediation - Schwerpunkt im Religionsunterricht
- Religionsunterricht röm.-kath.: Ausbildung der Peer-Mediatoren (fakultativ)
- Spirituelle Kompetenz - Einüben der Grundhaltung der Gewaltfreiheit und der Achtung des Mitmenschen
- Soziale Kompetenz - Förderung der Kommunikations- und Konfliktfähigkeit
- Training, Planspiele und Fallbeispiele im Rahmen des Religionsunterrichts
Die SchülerInnen lernen die Grundhaltung der Gewaltfreiheit kennen. Sie erweitern und trainieren ihre soziale Kompetenz.
Im Rahmen des Religionsunterrichts kann eine Prüfung abgelegt werden, die zur Tätigkeit des "Peer-Mediators" an unserer Schule befähigt.
Ziele der sozialen Kompetenz
- Verbesserung der Konfliktfähigkeit
- Wahrnehmung der individuellen Unterschiede
- Verbesserung des Einfühlungsvermögens (Gefühle erkennen und ausdrücken)
- Selbstbehauptung, aber auch Selbstkontrolle in sozial schwierigen Situationen
- Verhaltensalternativen finden, Abschätzung von Verhaltenskonsequenzen
- Problemlösungen, Förderung der Konsens-Fähigkeit, Einhalten von Abmachungen
Ziele der spirituellen Kompetenz
- Erlernen der Grundhaltung der Gewaltlosigkeit
- Umsetzung der Forderung nach Friedensstiftung
- Einübung des Respekts vor dem "Gegner" als ethische Forderung der "Feindesliebe"
Ziele der Schlichterausbildung
- Schlichtung als nicht strafendes Verfahren kennen lernen
- Konflikte als Gleichgestellte klären können
- Selbstregulationskräfte (Eigenverantwortlichkeit) stärken und wirkungsvoll helfen können
- Konstruktive, akzeptierte und verbindliche Lösungen finden
Verankerung der Streit-Schlichtung im Schulprogramm
Nur wenn Schule als Ganzes das Mediationskonzept akzeptiert, kann Schlichtung erfolgreich praktiziert werden.
Wir sehen die Streit-Schlichtung durch ausgebildete Schülerinnen und Schüler als eine Konkretisierung des schulischen Erziehungsauftrags:
Verantwortung für das friedliche Zusammenleben wird auch den Schülerinnen und Schülern übertragen.
Wir kennen auch unsere Grenzen: nicht jeder Konflikt kann geschlichtet werden.
Bagatellen können durch die Beteiligten selbst spontan gelöst werden.
Bei nicht mehr schlichtungsfähigen Vorfällen erfolgt die Konfliktregelung durch
- Eltern
- Lehrer
- Disziplinarmaßnahmen oder
- strafrechtliche Konsequenzen.




