Hausordnung
Gemäß Schulunterrichtsgesetz gilt in unserer Schule nach dem Beschluss des Schulgemeinschaftsausschusses folgende Hausordnung/Verhaltensvereinbarung:
Grundgedanken
Zwischen allen Mitgliedern unserer Schulgemeinschaft besteht Einverständnis darüber, dass im Sinne einer erfolgreichen Arbeits- und Lernatmosphäre die Gesundheit aller Personen, die sich im Schulbereich aufhalten, und die Schonung des Eigentums der Republik Vorrang haben.
Die Direktion, Eltern und SchülerInnen bekunden durch ihre Unterschrift, dass sie mit vorliegender Hausordnung/Verhaltensvereinbarung einverstanden sind. Auch vereinbarte Konsequenzen im Falle eines Verstoßes werden akzeptiert.
Folgende Regelungen sind uns wichtig
1. Verhalten auf dem Schulweg
Auf dem Schulweg und/oder auf dem Weg von und zu Schulveranstaltungen bzw. schulbezogenen Veranstaltungen außerhalb des Hauses unterliegen die SchülerInnen in absoluter Eigenverantwortung den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung. Die SchülerInnen und LehrerInnen tragen durch ihr Verhalten zum Ansehen der Schule bei.
2. Verhalten gegenüber LehrerInnen
2.1 Im Sinne der angenehmen Zusammenarbeit zwischen LehrerInnen und SchülerInnen wird erwartet, dass die Regeln des Anstandes gewahrt werden. Das Grüßen ist eine Gelegenheit, sich als Mensch auszuweisen, der auf gutes Benehmen Wert legt.
2.2 Vor Betreten eines Raumes ist anzuklopfen. Das Konferenzzimmer wird von SchülerInnen nicht betreten.
3. Ordnung und Sauberkeit im Schulbereich
3.1 Das Schulgebäude ist von Montag bis Freitag von 7:00 Uhr bis 17:30 Uhr geöffnet. Klassen werden nach dem Unterrichtsende für Reinigungszwecke freigehalten. Nach Ende des planmäßigen Unterrichts sind ausschließlich die zu Übungszwecken vorgesehenen Räume (DV2 und Aula) zu benützen. In den unterrichtsfreien Zeiten werden SchülerInnen nicht beaufsichtigt. Als Aufenthaltsmöglichkeit stehen die Räumlichkeiten des Buffets zur Verfügung.
3.2 Um die Unterrichtszeit optimal auszunützen, ist auf Pünktlichkeit zu achten. SchülerInnen haben daher pünktlich zu Stundenbeginn im Klassenraum zu sein.
3.3 In den Klassenzimmern ist auf Ordnung zu achten. Nach Unterrichtsende werden die Sessel mit der Sitzfläche auf die Bänke gestellt, die Tafel wird gelöscht, das Licht abgedreht , alle Bücher und sonstigen Unterlagen werden in den hiefür vorgesehenen Kästen bzw. Regalen abgelegt. Fußboden und Fensterbretter müssen für Reinigungszwecke freigehalten werden.
3.4 Auf Sauberkeit und Ordnung ist im gesamten Schulbereich zu achten. Dem Prinzip der Mülltrennung ist zu entsprechen. Wir trennen den Müll in Papier, Kunststoff, Bio- und Restmüll. Bei mutwilliger Verschmutzung erfolgt die Reinigung durch den/die Verursacher.
3.5 Essen und Trinken ist in Funktionsräumen nicht gestattet.
4. Vereinbarungen für RaucherInnen
Grundsätzlich gilt § 12 Abs. 1 Z 1 und 3 des Tabakgesetzes, d.h. ausnahmsloses Rauchverbot auf der gesamten Schulliegenschaft. Auch auf den angrenzenden Gehsteigen darf nicht geraucht werden, ebenso ist das Rauchen bei Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen untersagt. Bis auf Weiteres gilt jedoch eine Ausnahme: An der BHAK/BHAS Wr. Neustadt ist das Rauchen für SchülerInnen ab der 2. Kl./2. Jg. im Raucherbereich in den großen Pausen erlaubt.
Die RaucherInnen übernehmen selbstständig die Verantwortung für das Reinhalten des entsprechenden Bereichs, d.h. der Abfall, wie z.B. Zigarettenstummel und Packungen, ist unbedingt in die dafür vorgesehenen Behälter zu geben.
Werden diese Vereinbarungen nicht eingehalten, erfolgt die Schließung des Raucherbereichs für eine Woche, im Wiederholungsfall kann diese Zeit verlängert werden. Jede/r RaucherIn ist daher mitverantwortlich, dass das Raucherareal geöffnet bleibt.
5. Aufbewahrung
5.1 Wertgegenstände
Wertgegenstände und Geldbeträge sollten nur im unbedingt notwendigen Ausmaß in die Schule mitgenommen und bei Verlassen der Klasse nicht zurückgelassen werden. Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die Schule bzw. der Schulerhalter keinerlei Haftung für abhanden gekommene Gegenstände übernimmt.
5.2 Fahrzeuge im Schulbereich
Bis auf Widerruf dürfen alle Fahrzeuge der SchülerInnen im Schulhof an den dafür vorgesehenen Plätzen auf eigene Gefahr abgestellt werden. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Schadensfalle sowie bei Diebstahl keine wie immer geartete Haftung seitens der Schule bzw. des Schulerhalters besteht. Eine Liste der berechtigten Fahrzeuge (Fahrzeughalter + Kennzeichen) liegt beim Schulwart auf.
6. Mobiltelefone und andere elektronische Geräte
Um den Unterrichtsablauf nicht zu stören, sind Mobiltelefone, MP3-Player o.Ä. abgeschaltet.
7. Verhalten im Brandfall bzw. Katastrophenfall
Jeder in den Gebäuden Anwesende bzw. Beschäftigte ist verpflichtet, die Anschläge über das Verhalten im Brandfalle bzw. bei Feueralarm sorgfältig zu studieren und die betreffenden Vorschriften im Ernstfall, aber auch im Falle eines Probealarms genau zu befolgen.
8. Information an die SchülerInnen
Jede/r Klasse/Jahrgang ist in Eigenverantwortung verpflichtet, die Mitteilungen an der Wand gegenüber der Direktion bzw. auf den Infoscreens in jedem Gebäude täglich zur Kenntnis zu nehmen sowie regelmäßig die Informationen auf der offiziellen Website (http://www.hakwr-neustadt.ac.at) und per E-Mail abzurufen.
9. Alkohol
Der Genuss alkoholischer Getränke ist den SchülerInnen in der Schule, an sonstigen Unterrichtsorten und bei Schulveranstaltungen sowie schulbezogenen Veranstaltungen verboten.
10. Inventar
Schulgebäude, Einrichtungen und sonstige Anlagen der Schule sind schonend zu behandeln. Jede Beschädigung oder Beschmutzung der Unterrichtsräume, Geräte und Lehrmittel sowie der persönlichen Gegenstände von MitschülerInnen ist zu vermeiden. Wer Eigentum der Schule oder eines/einer MitschülerIn vorsätzlich oder fahrlässig beschädigt, ist zum Beheben des Schadens verpflichtet. Von der Schule entlehnte Gegenstände sind sorgsam zu behandeln und innerhalb der festgelegten Frist zurückzugeben. Für Beschädigung oder Verlust hat der/die SchülerIn Schadenersatz zu leisten.
11. Konsequenzen bei Nichtbeachtung der Hausordnung/Verhaltensvereinbarung (außer der speziellen Regelung für die Raucherzone, Diebstahl etc.)
Regelverstöße und Fehlverhalten werden an unserer Schule nach einem bewährten Konfliktlösungsmodell bearbeitet. Die Reihenfolge folgender vier Stufen ist nicht verbindlich.
- Stufe: Klärungsgespräch der unmittelbar Betroffenen
- Stufe: Klärungsgespräch der unmittelbar Betroffenen mit Vermerk im elektronischen Klassenbuch (Amtsschrift). Information der Erziehungsberechtigten möglich!
- Stufe: Gespräch unter Einbeziehung der Schulleitung und Klassenvorstandes/Jahrgangsvorstandes. Eintragung elektronischen Klassenbuch sowie schriftliche Verwarnung durch die Direktion. Schriftliche Verständigung der Erziehungsberechtigten.
- Stufe: Klassen- bzw. Schulkonferenz mit folgenden Erziehungsmitteln: Aufforderungen zur Einhaltung der Vereinbarung, Auftragserteilung (Handlung, Wiedergutmachung), Versetzung und auch Antrag auf Schulausschluss an den Landesschulrat.
Unser Konfliktlösungsmodell wird auf der offiziellen Website http://www.hakwr-neustadt.ac.at/mediation noch ausführlicher dargestellt.
Als Zeichen der Verbindlichkeit wird der Vertrag von der Schule, den SchülerInnnen und den Erziehungsberechtigten unterschrieben!
12. Geltungsbereich und weitere Regelungen
Im Schulbereich, an sonstigen Unterrichtsorten bzw. bei Schulveranstaltungen oder bei schulbezogenen Veranstaltungen gelten die betreffenden Bestimmungen der Hausordnung.
Weiters sind auch die Saalordnungen und Benutzungsvereinbarungen der Funktionsräume (EDV-Säle, BWZ, Turn-, Chemie- und Biologiesaal) und Notebook- Klassen Gegenstand dieser Vereinbarung!
Im Übrigen gelten die einschlägigen Bestimmungen des Schulrechts, insbesondere die §§ 43 - 50 des SchUG und die VO des BMfUK vom 24.06.1974, BGBl. Nr. 373, in der jeweils geltenden Fassung.




